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Aktenzeichen G-09RatgeberGültig

Drei Geschwister besitzen ein Haus, und einer will nicht verkaufen: Was tun?

Gemeinsam geerbte Immobilien in Italien: wer entscheidet, im Ganzen verkaufen oder teilen, Steuern und Fristen, Erbschein in Triest, uneinige Miterben.

Gezeichnet: Redaktion TriesteBusiness (TriesteVillas srl)Redaktion mit KI-Unterstützung · an den Primärquellen geprüft am 7. Oktober 2026 · 22 Quellen · 17 Min. LesezeitRechtsstand: 7. Oktober 2026

Ausschnitt einer historischen Karte in Schwarzweiß: die ummauerte Stadt und die Burg.
TAF. 01 Dissegno d'avviso der Stadt, Burg und Hafen von Triest, 1734. G. F. Rossini, J.-N. Bellin; Bibliothèque nationale de France (Gallica), gemeinfrei; Ausschnitt und Farbe von uns. Quelle

Kurz gesagt

Dieser Ratgeber richtet sich an Familien, die in Italien gemeinsam ein größeres Immobilienvermögen geerbt haben – ein ganzes Haus, Geschäftslokale, ein Hotel, ein Grundstück –, oft unter Geschwistern, Cousins oder Familienzweigen, die in verschiedenen Städten oder Ländern leben, zwischen Wien, München, Bozen und Triest. Er beantwortet praktische Fragen: Wer darf was entscheiden, solange der Nachlass ungeteilt ist? Wann ist es besser, im Ganzen zu verkaufen, und wann, zu teilen? Welche Steuern und welche Fristen gelten? Was ändert sich in Triest durch das Grundbuch, das dort tavolare heißt? Was geschieht, wenn ein Miterbe nicht einverstanden ist, und wie kommt man ohne Gericht zu einer Entscheidung? Maßgeblich ist die Rechtslage vom 7. Oktober 2026; mehrere Steuervorschriften werden ab 1. Januar 2027 neu nummeriert (siehe am Ende). Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern die Landkarte, mit der Sie Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater die richtigen Fragen stellen.

Was gehört den Erben vor der Teilung?

Solange nicht geteilt ist, hält jeder Erbe einen Anteil am Ganzen, nicht eine Wohnung oder ein Stockwerk. Es gelten die italienischen Regeln über die Gemeinschaft, die comunione 2, mit eigenen Mehrheiten:

Entscheidung Wer entscheidet Norm
Ordentliche Verwaltung (Instandhaltung, Mieten einziehen) Mehrheit nach dem Wert der Anteile, alle vorher informiert Art. 1105 c.c. 2
Neuerungen und außerordentliche Maßnahmen (Sanierung, Nutzungsänderung) Mehrheit nach Köpfen, die zugleich mindestens zwei Drittel des Werts vertritt; die Neuerung darf niemandes Nutzung beeinträchtigen und keine übermäßig belastende Ausgabe verursachen Art. 1108 Abs. 1-2 c.c. 2
Die Immobilie verkaufen, dingliche Rechte bestellen, länger als neun Jahre vermieten Alle Art. 1108 Abs. 3 c.c. 2
Die Immobilie nutzen Jeder, ohne die anderen an derselben Nutzung zu hindern Art. 1102 c.c. 2
Die Teilung verlangen Jeder, jederzeit Art. 713 und 1111 c.c. 12

Kommt keine Mehrheit zustande oder wird ihr Beschluss nicht umgesetzt, kann jeder Miteigentümer das Gericht anrufen, das auch einen Verwalter bestellen kann (Art. 1105) 2. Der Erblasser kann die Teilung höchstens bis fünf Jahre nach seinem Tod aufschieben, oder bis ein Jahr nach der Volljährigkeit des jüngsten minderjährigen Erben (Art. 713) 1. Auf Antrag eines Miterben kann das Gericht die Teilung bis zu fünf Jahre aussetzen, wenn eine sofortige Teilung dem Nachlass erheblich schaden würde (Art. 717) 1. Die Erben können vereinbaren, höchstens zehn Jahre in Gemeinschaft zu bleiben (Art. 1111) 2.

Zwei Regeln wirken sofort:

  • Der Anteil ist verkäuflich, aber die Miterben haben ein Vorkaufsrecht. Wer seinen Anteil an einen Außenstehenden abgeben will, muss den anderen Angebot und Preis mitteilen; sie haben zwei Monate Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Ohne Mitteilung können sie den Anteil von jedem Käufer zurückholen, solange die Gemeinschaft besteht (Art. 732) 1. Noch mit dem Anwalt am konkreten Fall zu klären: Die Norm spricht vom Erbteil; ob sie auch für den Anteil an einer einzelnen Immobilie des Nachlasses gilt und für andere Übertragungen als einen Verkauf gegen Preis, ist eine Frage der Rechtsprechung, nicht des Wortlauts.
  • Die Teilung wirkt zurück. Nach der Teilung gilt jeder als alleiniger Rechtsnachfolger der Güter, die er erhalten hat, als hätte er an den übrigen nie Eigentum gehabt (Art. 757) 1.

Welche Schritte kommen vor jeder Entscheidung?

Die Erbschaft annehmen. In Italien wird man nicht automatisch Erbe: Man muss die Erbschaft annehmen. Das Recht dazu verjährt in zehn Jahren (Art. 480), doch jeder, der ein Interesse hat – auch ein Miterbe –, kann beim Gericht beantragen, dass einem Zögernden eine Frist gesetzt wird; danach verliert er das Recht anzunehmen (Art. 481) 1. Wer als Berufener Nachlassgegenstände in Besitz hat, muss innerhalb von drei Monaten ab dem Erbfall oder ab Kenntnis davon ein Inventar errichten; sonst gilt er als unbeschränkt annehmender Erbe und verliert die Möglichkeit, unter Vorbehalt des Inventars anzunehmen (Art. 485) 1. Wer eine Nachlassimmobilie verkauft, nimmt damit in der Regel stillschweigend an (Art. 476); wer seine Erbrechte verkauft, ebenfalls (Art. 477) 1.

Die Erbschaftsteuererklärung einreichen – italienisch dichiarazione di successione – innerhalb von zwölf Monaten ab dem Erbfall (Art. 31 D.Lgs. 346/1990) 7. Es genügt, dass einer der Verpflichteten sie einreicht (Art. 28 Abs. 4) 7. Für Erbfälle ab 1. Januar 2025 wird die Steuer selbst berechnet und innerhalb von neunzig Tagen nach Ablauf der Erklärungsfrist bezahlt (Art. 33 und 37) 7. Hypotheken- und Katastersteuer, Stempelsteuer und Hypothekargebühren auf die Immobilien werden dagegen schon innerhalb der Erklärungsfrist selbst berechnet und bezahlt (Art. 33 Abs. 1) 7. Ab einer Erbschaftsteuer von 1.000 euroNormattiva ist Ratenzahlung möglich: mindestens 20%Normattiva innerhalb der neunzig Tage, der Rest in acht Quartalsraten, oder in bis zu zwölf Raten bei Beträgen über 20.000 euroNormattiva, sofern man es in der Erklärung beantragt (Art. 38) 78.

In Triest: der Erbschein. Hier liegt der Unterschied zum übrigen Italien – und die Nähe zu dem, was Sie aus Südtirol kennen, wo dasselbe Grundbuchgesetz gilt. In den Gemeinden mit Grundbuch (die Provinzen Triest und Görz und ein Teil der Provinz Udine) 15 kann sich der Erbe eine Immobilie nur eintragen lassen, wenn er dem Grundbuchsrichter den vom Gericht ausgestellten certificato di eredità vorlegt, den Erbschein, wie er in Südtirol heißt. Solange das nicht geschehen ist, kann gegen ihn nichts eingetragen werden: kein Verkauf, keine Hypothek (Art. 3 R.D. 499/1929) 14. Gehören Immobilien zum Nachlass, ist der Antrag auf den Erbschein Pflicht (Art. 13) 14. Außerhalb der Grundbuchgebiete – also auch in Pordenone und in dem Teil der Provinz Udine ohne Grundbuch – gilt stattdessen die Eintragung der Annahme im Immobilienregister, der conservatoria (Art. 2648 c.c.) 4.

Denkmalgeschützte Gebäude. Steht unter den Nachlassimmobilien ein Kulturgut, muss der Erbe den Erbfall der Denkmalbehörde, der Soprintendenza, melden, und zwar spätestens dreißig Tage nach der Annahme oder nach Einreichung der Erklärung (Art. 59 D.Lgs. 42/2004) 20. Verkaufen die Erben das Gebäude später, hat der Staat ab der Meldung des Verkaufs sechzig Tage Zeit, es zum selben Preis zu erwerben; bis dahin bleibt der Vertrag schwebend und das Gebäude wird nicht übergeben (Art. 60-61) 20. Diese Zeit gehört in den Kalender, und der Käufer muss sie kennen.

Die gesetzlichen Fristen

Schritt Frist Quelle
Inventar, für Erben im Besitz von Nachlassgegenständen 3 mesiNormattiva (verlängerbar) Art. 485 c.c. 1
Meldung an die Soprintendenza (Denkmalschutz) 30 giorniNormattiva Art. 59 D.Lgs. 42/2004 20
Erbschaftsteuererklärung, mit Zahlung von Hypotheken- und Katastersteuer 12 mesiNormattiva Art. 31 und 33 D.Lgs. 346/1990 7
Zahlung der selbst berechneten Erbschaftsteuer 90 giorniNormattiva ab Ablauf der Erklärungsfrist Art. 37 D.Lgs. 346/1990 7
Vorkaufsrecht der Miterben am Anteil 2 mesiNormattiva ab der letzten Mitteilung Art. 732 c.c. 1
Vorkaufsrecht des Staates beim Verkauf eines Denkmals 60 giorniNormattiva ab der Meldung Art. 61 D.Lgs. 42/2004 20
Mediation vor dem Prozess höchstens 6 mesiNormattiva, verlängerbar; die Voraussetzung ist schon erfüllt, wenn das erste Treffen ohne Einigung endet Art. 5 und 6 D.Lgs. 28/2010 6
Annahme der Erbschaft Verjährungsfrist: 10 anniNormattiva Art. 480 c.c. 1

Für den Erbschein und den Grundbuchsbeschluss setzt das Gesetz keine Fristen. In Triest arbeitet das Grundbuchsamt langsam; der Ratgeber zum Grundbuch nennt, was wir an zugestellten Beschlüssen gemessen haben.

Was kostet es, eine Immobilie zu erben?

Für Erbfälle ab 2025 gelten 2026 diese Werte 78:

Erwerber Freibetrag je Person redigo.info Steuersatz auf den Überschuss redigo.info
Ehegatte, Kinder, Eltern (gerade Linie) 1.000.000 € 4%
Geschwister 100.000 € 6%
Andere Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum dritten Grad keiner 6%
Alle anderen keiner 8%
Person mit schwerer Behinderung (L. 104/1992) 1.500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad

Auf Immobilien kommen die Hypothekensteuer von 2%Normattiva und die Katastersteuer von 1%Normattiva hinzu, jeweils mindestens 200 euroNormattiva – oder je 200 euroNormattiva fest, wenn der Erbe für eine Wohnung, die nicht als Luxuswohnung eingestuft ist, die Voraussetzungen der „ersten Wohnung“ (prima casa) erfüllt 8910. Offen: In den Grundbuchgemeinden setzt die Agentur die Hypothekensteuer auf Grundbuchsbeschlüsse erst nach dem Beschluss fest 16. Wie sich das mit der Selbstberechnung in der Erklärung für den Erbschein verträgt, ist beim Notar zu erfragen.

Welcher Wert zu erklären ist. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert am Todestag (Art. 14) 7. Das Finanzamt berichtigt aber den Wert von Gebäuden mit Katasterertrag (rendita catastale) nicht, wenn der erklärte Wert mindestens den aufgewerteten Katasterwert erreicht. Das gilt nicht für Baugrundstücke und nicht für eine Immobilie, der noch kein Katasterertrag zugewiesen ist (Art. 34 Abs. 5-6) 7. Der Katasterwert liegt fast immer weit vom Markt entfernt und ist nicht der Wert, auf dessen Grundlage die Familie entscheiden sollte.

Wenn ein Unternehmen vererbt wird, nicht nur ein Gebäude. Ein Hotel ist oft nicht nur Mauerwerk, sondern ein Betrieb. Dann ändern sich die Regeln: Der Übergang von Unternehmen oder beherrschenden Beteiligungen an Abkömmlinge und Ehegatten ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erwerber den Betrieb mindestens fünf Jahre weiterführt oder die Kontrolle behält (Art. 3 Abs. 4-ter) 7; Bemessungsgrundlage und Besteuerung eines späteren Verkaufs folgen anderen Regeln als den hier beschriebenen. Das gehört vor der Erklärung zum Steuerberater.

Wenn später verkauft wird. Der Gewinn aus dem Verkauf eines geerbten Gebäudes ist in Italien kein steuerpflichtiges Einkommen, gleich wie viel Zeit vergangen ist, sofern es nicht zu einem Betriebsvermögen gehört (Art. 67 Abs. 1 lit. b TUIR) 12; das gilt auch für Gebäude mit Arbeiten aus dem Superbonus (lit. b-bis) 12. Ausgenommen sind Baugrundstücke: Ihr Veräußerungsgewinn ist immer steuerpflichtig, mit dem in der Erbschaftsteuererklärung erklärten (oder später festgesetzten) Wert als Anschaffungskosten, zuzüglich Erbschaftsteuer und späterer Kosten (Art. 68 Abs. 2) 12; ebenso die Parzellierung, die als solche besteuert wird (Art. 67 lit. a) 12. Bei einem Baugrundstück wird ein niedriger Wert in der Erklärung also später teuer. Ob in Ihrem Wohnsitzstaat zusätzlich etwas anfällt, klärt Ihr Steuerberater dort.

Im Ganzen verkaufen oder real teilen?

Das ist die zentrale Entscheidung. Eine abstrakt richtige Antwort gibt es nicht: Es kommt darauf an, wie viele Erben es sind, was sie wollen (Liquidität, laufende Einnahmen, ein Objekt zum Behalten) und wie das Vermögen beschaffen ist.

Weg Was jeder erhält Was es braucht Steuern und Grenzen Normattiva
Verkauf im Ganzen an Dritte Geld im Verhältnis zum Anteil Zustimmung aller (Art. 1108) 2; in Triest eingetragener Erbschein 14 Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei geerbten Gebäuden 12; die Erwerbskosten trägt der Käufer
Realteilung Objekte (Einheiten, Stockwerke, ganze Gebäude) im Wert des Anteils „Bequem teilbare“ Güter (Art. 720) 1; Bewertung und gleichartige Lose (Art. 726-727) 1; baurechtliche und katastermäßige Ordnung 171819 Registersteuer von 1% als feststellender Akt 11; feste Hypotheken- und Katastersteuer 10; übersteigt die Ausgleichszahlung 5% des Werts des rechtlichen Anteils, wird sie mit den Sätzen für Übertragungen besteuert (Art. 34 DPR 131/1986) 11
Zuweisung an einen oder mehrere Erben gegen Ausgleich Wer das Objekt behalten will, behält es; die anderen erhalten Geld Wer das Objekt übernimmt, muss zahlen können; bei der gerichtlichen Teilung geht ein unteilbares Objekt vorzugsweise an den Erben mit dem größten Anteil oder an mehrere, die es gemeinsam verlangen (Art. 720) 1 Ausgleich bis 5% des rechtlichen Anteils: alles zu 1%; darüber unterliegt der Ausgleich den Sätzen für Übertragungen 11
Aufteilen und einzeln verkaufen Möglicherweise mehr Erlös, in mehr Zeit Projekt, Genehmigungen, von allen vorgestreckte Kosten; zwei Drittel des Werts für Neuerungen, Einstimmigkeit für jeden Verkauf (Art. 1108) 2 Vorher mit dem Steuerberater zu prüfen: Ein organisiertes, wiederholtes Vorgehen kann als gewerbliche Tätigkeit gelten
Gerichtlich angeordnete Versteigerung Geld, zum Preis der Versteigerung Ein nicht bequem teilbares Objekt, das kein Erbe übernehmen will (Art. 720) 1 Es gelten die Regeln der gerichtlichen Verkäufe (Art. 788 c.p.c.) 5; den Preis macht die Versteigerung

Drei Hinweise aus dem Gesetz:

  • Ein Schwarzbau wird nicht geteilt; bei Abweichungen muss man vorher Bescheid wissen. Die Vereinigten Senate des italienischen Kassationsgerichts haben 2019 entschieden, dass auch eine Erbteilung – vertraglich oder gerichtlich – nichtig ist, wenn sie die Angaben der Baugenehmigung nicht enthält (bei Bauten, die vor dem 1. September 1967 begonnen wurden: die Erklärung, die das bestätigt). Das Gericht kann ein ohne Genehmigung errichtetes Gebäude nicht teilen, aber jeder Erbe kann die Teilung der übrigen Güter verlangen, ohne dieses Gebäude 1918. Die Nichtigkeit ist eine „textliche“: Nennt der Vertrag eine echte Genehmigung, die sich auf dieses Gebäude bezieht, ist er gültig, auch wenn der Bau davon abweicht – so fassen es die Vereinigten Senate selbst unter Verweis auf das Urteil Nr. 8230/2019 zusammen 19. Abweichungen bleiben aber eine Frage des Werts, der nachträglichen Genehmigung (sanatoria) und der Verkäuflichkeit. Jeder Vertrag, der eine Gemeinschaft an Gebäuden auflöst, muss außerdem bei sonstiger Nichtigkeit auf die Katasterpläne verweisen und die Übereinstimmung von Katasterplan und Ist-Zustand erklären (Art. 29 Abs. 1-bis L. 52/1985); fehlte nur die Erwähnung und waren die Pläne korrekt, kann der Vertrag nachträglich bestätigt werden (Abs. 1-ter) 17. Geprüft wird vorher.
  • In Triest muss die Teilung ins Grundbuch. Auf die einem Erben zugewiesenen Objekte kann nichts eingetragen werden, auch nicht sein Verkauf, solange die Teilung nicht im Grundbuch steht (Art. 4 R.D. 499/1929) 14. Anderswo wird die Teilung im Immobilienregister eingetragen (Art. 2646 c.c.) 4.
  • Schenkungen zu Lebzeiten zählen mit. Kinder, Abkömmlinge und Ehegatte müssen sich das, was sie vom Verstorbenen geschenkt bekommen haben, gegenüber den Miterben anrechnen lassen, außer bei einer Befreiung im Rahmen des frei verfügbaren Teils (Art. 737 c.c.) 1; für die Registersteuer zählen diese Schenkungen zur Masse und zu den Anteilen, ohne Steuer (Art. 34) 11.

Lohnt es sich, vor dem Verkauf aufzuwerten?

Manchmal ja, oft weniger, als man denkt. Bevor Geld ausgegeben wird, sollte man zwei Dinge trennen.

  1. Die Unterlagen in Ordnung bringen lohnt sich fast immer: Grundbuch und Kataster abgleichen, behebbare baurechtliche Abweichungen schließen, den Energieausweis besorgen, Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen der Eigentümergemeinschaft sammeln. Ohne diese Schritte kann eine Teilung nichtig sein 1719, und ein Verkauf droht zu stocken.
  2. Das Objekt umbauen (sanieren, die Nutzung ändern, aufteilen) ist eine Investition mit Risiko, die die Erben gemeinsam eingehen und anteilig bezahlen: Es braucht die Mehrheit von zwei Dritteln des Werts, und niemand darf benachteiligt werden (Art. 1108) 2. Der Vergleichsmaßstab ist, was ein professioneller Käufer heute dafür zahlen würde, dieselbe Arbeit an Stelle der Familie zu übernehmen. Zu Nutzungsänderungen in Friaul-Julisch Venetien gibt es einen eigenen Ratgeber über Umnutzungen, derzeit auf Italienisch.

Und wenn die Miterben nicht einig sind?

Uneinigkeit ist die Regel, nicht die Ausnahme. Das Gesetz bietet eine Abfolge.

  1. Niemand muss in der Gemeinschaft bleiben. Jeder kann jederzeit die Teilung verlangen; das Gericht kann sie bis zu fünf Jahre aussetzen, wenn eine sofortige Teilung dem Nachlass erheblich schadet (Art. 717 c.c.), oder einen Aufschub von höchstens fünf Jahren gewähren, wenn sie den anderen Beteiligten schadet (Art. 1111) 12.
  2. Vor dem Prozess ist die Mediation Pflicht. Bei Teilungen und Erbsachen ist die Mediation Voraussetzung dafür, dass die Klage verhandelt wird (Art. 5 D.Lgs. 28/2010) 6. Die Voraussetzung ist schon erfüllt, wenn das erste Treffen ohne Einigung endet (Art. 5 Abs. 4); will man sie wirklich nutzen, kann das Verfahren bis zu sechs Monate dauern, schriftlich verlängerbar (Art. 6) 6. Als reine Formalität dient sie nur dazu, klagen zu dürfen; mit einer gemeinsamen Bewertung auf dem Tisch ist sie ein Ort, an dem man die Einigung suchen kann.
  3. Wenn über die Anteile kein Streit besteht: der gemeinsame Weg. Die Erben können gemeinsam beim Gericht beantragen, die Teilung einem Notar oder Rechtsanwalt zu übertragen, bei Bedarf mit einem Sachverständigen (Art. 791-bis c.p.c.) 5.
  4. Die gerichtliche Teilung. Die Klage richtet sich gegen alle Erben (Art. 784 c.p.c.) 5. Das Gericht lässt die Güter schätzen, erstellt einen Teilungsplan und weist die Lose zu: Gleiche Teile werden ausgelost, ungleiche zugewiesen (Art. 789 c.p.c.; Art. 729 c.c.) 51. Ist eine Immobilie nicht bequem teilbar, geht sie gegen Ausgleich des Mehrwerts ganz an einen Erben, vorzugsweise an den mit dem größten Anteil oder an mehrere, die sie gemeinsam verlangen; will sie niemand, wird sie versteigert (Art. 720 c.c.) 1.

Amtliche Statistiken über die Dauer von Teilungsprozessen im Gerichtsbezirk haben wir nicht gefunden. Die Abschnitte sind aber die beschriebenen: Mediation, Prozess, Schätzung, gegebenenfalls Verkauf nach den Regeln der Zwangsversteigerung 56. In der Zwischenzeit steht das Vermögen still, und die Kosten laufen für alle.

Wer eine gemeinsame Immobilie allein nutzt – etwa eine Wohnung bewohnt oder ein Geschäftslokal der Familie führt –, darf das nur, ohne die anderen an derselben Nutzung zu hindern (Art. 1102) 2. Solche Lagen regelt man von Anfang an schriftlich.

Wie kommt man zu einer Entscheidung?

Eine Familie streitet selten über das Recht. Sie streitet über drei Dinge: was es wert ist, was jedem nützt und wer wem vertraut. Drei Werkzeuge nehmen dem Streit Stoff.

  • Eine unabhängige, begründete Bewertung durch einen gemeinsam gewählten Sachverständigen: eine Zahl oder eine Spanne, mit Methode und Annahmen schriftlich, getrennt vom steuerlichen Wert 7 und vom Preis, den jeder sich erhofft. Bei der gerichtlichen Teilung schätzt der Sachverständige des Gerichts (Art. 726-727 c.c.) 1; wer mit einer gemeinsamen Grundlage dorthin kommt, verkürzt den Weg.
  • Vergleichbare Szenarien, vom Steuerberater erstellt: für jeden Weg der Tabelle oben, wie viel netto bei jedem Erben ankommt, in welcher Zeit, mit welchen Steuern und mit welchem Risiko. Stehen die Zahlen auf demselben Blatt, werden grundsätzliche Positionen oft weicher.
  • Eine Ordnung der Schritte: erst die Unterlagen, dann die Werte, dann die Entscheidung, zuletzt der Vertrag. Notar, Anwalt und Steuerberater bleiben die der Familie.

Wer vermittelt, hat eine Grenze, die auch unter Erben gilt: Er muss den Parteien die ihm bekannten Umstände mitteilen, die Bewertung und Sicherheit des Geschäfts beeinflussen (Art. 1759 c.c.) 3. Deshalb sagen wir zu Beginn, in welcher Rolle wir arbeiten: für alle Erben gemeinsam oder für einen einzelnen. Beides wird nicht vermischt.

Was sich 2027 ändert

Die hier zitierten Artikel von D.Lgs. 346/1990, DPR 131/1986 und TUIR sind auf Normattiva als „in Kraft bis 31.12.2026“ gekennzeichnet 71112. Ab 1. Januar 2027 gehen Erbschaftsteuer, Registersteuer sowie Hypotheken- und Katastersteuer im neuen Einheitstext D.Lgs. 123/2025 auf, der ab diesem Datum gilt (Art. 205) 13; auch der TUIR wird durch einen neuen Einheitstext ersetzt. Dieser Ratgeber wird im Januar 2027 neu nummeriert; dann ist auch zu prüfen, ob sich Steuersätze und Freibeträge geändert haben.

Typische Fehler

  1. Glauben, dass in Triest die Erbschaftsteuererklärung zum Verkaufen reicht. Es braucht den im Grundbuch eingetragenen Erbschein 14.
  2. Ein Baugrundstück in der Erklärung mit dem Katasterwert ansetzen. Der Schutz vor Berichtigung gilt nicht 7, und dieser Wert wird zu den Anschaffungskosten, auf die später der Veräußerungsgewinn berechnet wird 12.
  3. Eine Teilung unterschreiben, ohne Baugenehmigungen und Katasterpläne geprüft zu haben. Ohne die Angaben einer echten Genehmigung oder ohne die Katasterübereinstimmung ist der Vertrag nichtig; kleinere Abweichungen machen ihn nicht nichtig, belasten aber Wert und Verkauf 171819.
  4. Den eigenen Anteil an einen Außenstehenden verkaufen, ohne die anderen zu informieren. Die Miterben können ihn vom Käufer zurückholen (Art. 732) 1.
  5. Die Werte „in der Familie“ festlegen, ohne Bewertung. Erhält ein Erbe mehr als seinen Anteil und übersteigt der Ausgleich 5%Normattiva des Werts des rechtlichen Anteils, wird der Ausgleich wie eine Übertragung besteuert; stellt das Finanzamt für die zugewiesenen Güter einen höheren Wert fest als erklärt, gilt die Differenz als Ausgleich (Art. 34 Abs. 1-3) 11.
  6. Ohne Mediation klagen. Das Gericht vertagt, damit sie nachgeholt wird, und fehlt sie bei der neuen Verhandlung noch immer, erklärt es die Klage für unzulässig (Art. 5 Abs. 2) 6: verlorene Monate.
  7. Die Meldung an die Soprintendenza vergessen, wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude geerbt wurde (Art. 59) 20.
  8. Für eine Aufwertung Geld ausgeben ohne Beschluss mit den gesetzlichen Mehrheiten 2.

Was Sie vor der Unterschrift fragen sollten

  1. Wer sind alle Berufenen, wer hat angenommen und in welcher Form; gibt es ein Testament; gab es Schenkungen zu Lebzeiten, die anzurechnen sind 1?
  2. Für jede Immobilie: Grundbuchsauszug (außerhalb der Grundbuchgemeinden: Auszug aus dem Immobilienregister), Katasterauszug und Katasterplan – und stimmen sie überein 1517?
  3. Baugenehmigungen und Übereinstimmung jeder Einheit; Denkmalschutz; laufende Mietverträge 1820.
  4. Wurde der Erbschein beantragt? Ist er im Grundbuch eingetragen 14?
  5. Wer hat bewertet, mit welcher Methode, zu welchem Stichtag und zu welchem Zweck: steuerlich oder für den Markt 7?
  6. Für jeden Weg: der Nettobetrag für jeden Erben nach Steuern und Kosten, und die Dauer 71112.
  7. Wer streckt die laufenden Kosten der Wartezeit vor (Instandhaltung, Betriebskosten, Gemeindesteuern) und wie werden sie verteilt?
  8. In welcher Rolle arbeitet der Makler: für alle oder für einen 3?

Was wir in diesen Fällen tun

In solchen Fällen arbeiten wir für die Familie als Makler: Wir bringen den Sachverständigen, den Notar, den Anwalt und den Steuerberater, denen die Erben vertrauen, an einen Tisch, halten die Reihenfolge der Schritte ein und suchen, sobald die Entscheidung gefallen ist, die passenden Käufer.

Das Recht ändert sich am 1. Januar 2027

Dieser Ratgeber zitiert das Steuerrecht in der Fassung vom 7. Oktober 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind Registersteuer, Mehrwertsteuer, Einkommensteuern und Steuerstrafrecht in neuen Einheitstexten (testi unici) geregelt: Viele hier zitierte Artikel erhalten neue Nummern, und einzelne Regeln können sich auch inhaltlich ändern. An diesem Tag erscheint der Ratgeber in einer neuen Fassung; diese hier bleibt lesbar, mit dem Vermerk „Überholt“, und das Journal hält fest, was sich geändert hat.

Häufige Fragen

Kann ein einzelner Erbe den Verkauf blockieren?

Er kann den Verkauf der ganzen Immobilie verhindern, denn dafür braucht es die Zustimmung aller (Art. 1108) 2. Die Teilung kann er nicht verhindern, denn jeder kann sie verlangen (Art. 713, 1111) 12. Ist die Immobilie nicht teilbar, weist das Gericht sie vorzugsweise dem Miterben mit dem größten Anteil zu, der sie verlangt, oder mehreren gemeinsam; sonst wird sie versteigert (Art. 720) 1.

Kann ich nur meinen Anteil verkaufen?

Ja, aber die Miterben haben zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht (Art. 732) 1. Wer einen ungeteilten Anteil kauft, kauft auch das Zusammenleben mit den anderen Erben, und der Preis berücksichtigt das.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt 2026 an?

Zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie 4%Normattiva auf den Betrag, der 1.000.000 €Normattiva je Erbe übersteigt; für die anderen siehe die Tabelle. Auf Immobilien kommen Hypothekensteuer (2%Normattiva) und Katastersteuer (1%Normattiva) hinzu, zu zahlen innerhalb der Erklärungsfrist 78. Wer ein Unternehmen oder eine beherrschende Beteiligung erbt, für den gelten die oben beschriebenen Sonderregeln (Art. 3 Abs. 4-ter) 7.

Wird beim Verkauf einer geerbten Immobilie der Veräußerungsgewinn besteuert?

Bei Gebäuden außerhalb eines Betriebsvermögens nicht (Art. 67 TUIR); bei Baugrundstücken ja, mit dem in der Erbschaftsteuererklärung angegebenen Wert als Anschaffungskosten (Art. 68) 12.

Kann man in der Gemeinschaft bleiben?

Ja, mit einer Vereinbarung über höchstens zehn Jahre, die auch für Rechtsnachfolger gilt (Art. 1111) 2. Es braucht eine schriftliche Regel zu Verwaltung, Kosten und Ausstieg.

Ist die Mediation Pflicht?

Ja, vor einem Teilungsprozess oder in Erbsachen (Art. 5 D.Lgs. 28/2010). Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn das erste Treffen ohne Einigung endet; das Verfahren dauert höchstens sechs Monate, verlängerbar (Art. 5-6) 6.

Der Verstorbene lebte im Ausland, oder einige Erben leben außerhalb Italiens: Ändert das etwas?

Auf die gesamte Erbfolge ist in der Regel das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-Erbrechtsverordnung 650/2012) – lebte er in Österreich oder Deutschland, also österreichisches oder deutsches Erbrecht –, außer er hat im Testament das Recht eines Staates gewählt, dessen Staatsangehörigkeit er besaß (Art. 22) 21. Die Eintragung der Rechte in Registern, das Grundbuch eingeschlossen, folgt aber dem Recht des Ortes (Art. 1 Abs. 2 lit. l) 21. Die Verordnung bestimmt, dass das Europäische Nachlasszeugnis ein geeigneter Titel für die Eintragung ist, vorbehaltlich gerade dieser Ausnahme (Art. 69 Abs. 5) 21; das italienische Gesetz stellt klar, dass in den Grundbuchgebieten weiterhin die Vorschriften über den Erbschein gelten (Art. 32 Abs. 3 L. 161/2014) 22. Wie beides vor dem Grundbuchsrichter in Triest zusammenwirkt, ist mit dem Notar im Einzelfall zu klären.

Wie lange dauert eine Teilung?

Eine einvernehmliche Teilung hängt von den Unterlagen und von der Eintragung ins Grundbuch ab. Für die gerichtliche Teilung haben wir keine amtlichen Daten für den Gerichtsbezirk gefunden; es zählen Mediation, Prozess, Schätzung und gegebenenfalls Verkauf 56.

Dieser Text dient der Orientierung und ersetzt keine Beratung.

Quellen (22)

  1. 1. Codice civile (R.D. 16 marzo 1942, n. 262), artt. 476, 477, 480, 481, 485, 713, 715, 717, 718, 720, 726, 727, 729, 732, 737, 757 (l'URN dell'articolo richiede il suffisso «:2» dell'allegato) · gelesen am 7. Oktober 2026
  2. 2. Codice civile, artt. 1100, 1102, 1105, 1108, 1111 · gelesen am 7. Oktober 2026
  3. 3. Codice civile, artt. 1754 e 1759 (mediazione) · gelesen am 7. Oktober 2026
  4. 4. Codice civile, artt. 2646 e 2648 (trascrizione di divisioni e accettazioni) · gelesen am 7. Oktober 2026
  5. 5. Codice di procedura civile (R.D. 28 ottobre 1940, n. 1443), artt. 784, 788, 789, 791, 791-bis · gelesen am 7. Oktober 2026
  6. 6. D.Lgs. 4 marzo 2010, n. 28 (mediazione), artt. 5 e 6 · gelesen am 7. Oktober 2026
  7. 7. D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026
  8. 8. Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026
  9. 9. Agenzia delle Entrate, risposta a interpello n. 123 del 2018 (art. 69, c. 3, L. 342/2000: «prima casa» anche per gli acquisti mortis causa) · gelesen am 7. Oktober 2026
  10. 10. D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 347 (imposte ipotecaria e catastale), art. 10 e Tariffa, art. 4 · gelesen am 7. Oktober 2026
  11. 11. DPR 26 aprile 1986, n. 131 (imposta di registro), art. 34 e Tariffa, parte I, art. 3; in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026
  12. 12. DPR 22 dicembre 1986, n. 917 (TUIR), artt. 67 e 68; in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026
  13. 13. D.Lgs. 1° agosto 2025, n. 123, Testo unico del registro e degli altri tributi indiretti (Parte III: successioni e donazioni), art. 205 «Decorrenza» (1° gennaio 2027, nel testo modificato). per il rinvio (D.L. 31 dicembre 2025, n. · gelesen am 7. Oktober 2026
  14. 14. R.D. 28 marzo 1929, n. 499 (libri fondiari), artt. 2, 3, 4, 13, 13-bis, 23 · gelesen am 7. Oktober 2026
  15. 15. Regione FVG, «I princìpi fondamentali del sistema tavolare» · gelesen am 7. Oktober 2026
  16. 16. Regione FVG, «Liquidazione imposte ipotecarie relative ai decreti tavolari» (aggiornata al 17/12/2024) · gelesen am 7. Oktober 2026
  17. 17. L. 27 febbraio 1985, n. 52, art. 29, c. 1-bis (conformità catastale) · gelesen am 7. Oktober 2026
  18. 18. DPR 6 giugno 2001, n. 380, art. 46 · gelesen am 7. Oktober 2026
  19. 19. Corte di Cassazione, Sezioni Unite civili, sentenza 7 ottobre 2019, n. 25021. Testo letto in copia non ufficiale · gelesen am 7. Oktober 2026
  20. 20. D.Lgs. 22 gennaio 2004, n. 42, artt. 59, 60, 61 · gelesen am 7. Oktober 2026
  21. 21. Regolamento (UE) n. 650/2012, artt. 1, 21, 22, 69 · gelesen am 7. Oktober 2026
  22. 22. L. 30 ottobre 2014, n. 161, art. 32 (certificato successorio europeo) · gelesen am 7. Oktober 2026

Die Zahlen auf dieser Seite

  • 1.000 euro · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 20% · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 20.000 euro · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 3 mesi · Normattiva — Codice civile (R.D. 16 marzo 1942, n. 262), artt. 476, 477, 480, 481, 485, 713, 715, 717, 718, 720, 726, 727, 729, 732, 737, 757 (l'URN dell'articolo richiede il suffisso «:2» dell'allegato) · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 30 giorni · Normattiva — D.Lgs. 22 gennaio 2004, n. 42, artt. 59, 60, 61 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 12 mesi · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 90 giorni · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 2 mesi · Normattiva — Codice civile (R.D. 16 marzo 1942, n. 262), artt. 476, 477, 480, 481, 485, 713, 715, 717, 718, 720, 726, 727, 729, 732, 737, 757 (l'URN dell'articolo richiede il suffisso «:2» dell'allegato) · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 60 giorni · Normattiva — D.Lgs. 22 gennaio 2004, n. 42, artt. 59, 60, 61 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 6 mesi · Normattiva — D.Lgs. 4 marzo 2010, n. 28 (mediazione), artt. 5 e 6 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 10 anni · Normattiva — Codice civile (R.D. 16 marzo 1942, n. 262), artt. 476, 477, 480, 481, 485, 713, 715, 717, 718, 720, 726, 727, 729, 732, 737, 757 (l'URN dell'articolo richiede il suffisso «:2» dell'allegato) · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 1.000.000 € · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 4% · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 100.000 € · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 6% · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 8% · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 1.500.000 € · redigo.info — Agenzia delle Entrate, pieghevole «Dichiarazione e imposta di successione», giugno 2026 (aliquote, ipotecaria 2%, catastale 1%, minimi e misura fissa, rateazione). Letto in copia ripubblicata; l'URL sul sito dell'Agenzia non è stato trovato · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 2% · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 1% · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 200 euro · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 200 euro · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 1% · Normattiva — DPR 26 aprile 1986, n. 131 (imposta di registro), art. 34 e Tariffa, parte I, art. 3; in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 5% · Normattiva — DPR 26 aprile 1986, n. 131 (imposta di registro), art. 34 e Tariffa, parte I, art. 3; in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 5% · Normattiva — R.D. 28 marzo 1929, n. 499 (libri fondiari), artt. 2, 3, 4, 13, 13-bis, 23 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 4% · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen
  • 1.000.000 € · Normattiva — D.Lgs. 31 ottobre 1990, n. 346 (imposta sulle successioni), artt. 3, 7, 14, 28, 31, 33, 34, 37, 38, nel testo modificato dal D.Lgs. 18 settembre 2024, n. 139 (successioni aperte dal 1° gennaio 2025); in vigore fino al 31/12/2026 · gelesen am 7. Oktober 2026 · Quelle öffnen

Journal

  1. Kritische Gegenprüfung an den Primärquellen — 30 Aussagen geprüft, 14 korrigiert oder ergänzt; 6 offen geblieben, im Text genannt. Gegnerische Prüfung an den Primärquellen: Codice civile und Zivilprozessordnung, D.Lgs. 346/1990, DPR 131/1986, TUIR und R.D. 499/1929 auf Normattiva (Fassung vom 7. Oktober 2026), Agenzia delle Entrate, Urteil der Vereinigten Senate des Kassationsgerichts, Verordnung (EU) 650/2012. Die deutsche Fassung trägt dieselben Fakten, Zahlen und Quellen wie der italienische Text.
  2. Fassung 1.0 — Erste deutsche Fassung, eigenständig auf Deutsch geschrieben nach dem italienischen Ratgeber, der am 7. Oktober 2026 an den Primärquellen geprüft wurde: dieselben Fakten, dieselben Zahlen aus dem Datenregister, dieselben Quellen; von einem Agenten Aussage für Aussage mit dem italienischen Text abgeglichen.
    Fingerabdruck des Textes (SHA-256): 00a096fe326d80dd
  3. Zweite juristische Durchsicht durch einen KI-Agenten, gebunden an den Fingerabdruck des Textes (nicht durch einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt)
    Fingerabdruck des Textes (SHA-256): 00a096fe326d80dd

Das Journal verzeichnet jede Fassung mit dem Fingerabdruck des Textes. Ändert sich der Text, ändert sich der Fingerabdruck, und es braucht einen neuen Eintrag: Eine Durchsicht gilt für den Text, den sie gelesen hat.